Recherchen im Freiburger Militärarchiv

Der Autor hat im Zusammenhang mit seinen dienstlichen Aufgaben als Mitarbeiter für Konversion im Planungsamt der Kreisverwaltung Neuruppin Recherchen im Militärarchiv in Freiburg/Breisgau durchgeführt Für historisch, natürlich vor allem militärhistorisch, Interessierte ist das Archiv eine wahre Fundgrube, deswegen hier einige, sicher nicht vollständige, Hinweise und ausgewählte Beispiele.

Das Militärarchiv in Freiburg ist eine Abteilung des Bundesarchivs Koblenz. Die Benutzung der Bestände steht im Rahmen des Bundesarchivgesetzes und der Benutzungsordnung jedermann offen. Amtliche Unterlagen können grundsätzlich erst 30 Jahre nach ihrem Entstehen genutzt werden. Das Militärarchiv ist für das Archivgut
- der preußischen Armee ab 1867
- der Norddeutschen und kaiserlichen Marine
- der Schutztruppen in den ehemaligen deutschen Kolonien
- der Freikorps
- der Wehrmacht und der Waffen-SS
- und der Bundeswehr
zuständig.

Die schriftlichen Überlieferungen der preußischen Armee lagerten im Heeresarchiv Potsdam und sind im Jahre 1945 durch Kriegseinwirkungen fast völlig vernichtet worden. Ebenfalls durch Kriegseinwirkung und durch Selbstvernichtung vor dem Zusammenbruch sind die Unterlagen der zentralen Dienststellen der Wehrmacht und Heeresführung, der Verbände und Einheiten des Heeres unterhalb der Divisions-Ebene sowie der Luftwaffe weitgehend verloren gegangen. Vorhanden sind der größte Teil der Kriegstagebücher der nachgeordneten Kommando-Behörden des Heeres und der Divisionsstäbe bis 1943 und das Archivgut der Marine.

Für den Nutzer des Militärarchivs ist es äußerst nützlich, sich vor der Recherche mit den im jeweils interessierenden Zeitraum gültigen Strukturen zu beschäftigen, da die Archivalien nach den einzelnen zuständigen Ämtern sortiert sind, so zum Beispiel:
- Heeres-Waffen-Amt (HWaA)
- Planungen des OKH
- Heeresrüstung
- Allgemeines Heeresamt.
Vielfach sind handschriftliche Vermerke (z.B. den Akten vorgeheftete Inhaltsverzeichnisse) in deutscher Schrift abgefasst, so dass es zumindest bei Unterlagen bis zu den 30er Jahren erforderlich ist, dass der Auswertende die deutsche Schrift lesen kann.

Außer den zuständigen Wehrmachtsstellen haben bei militärischen Vorhaben, z.B. der Errichtung von Truppenübungsplätzen und Kasernen, die Reichsstelle für Raumordnung (RfR), die jeweilige Landesplanungsgesellschaft (LPG), die Reichssiedlungsgesellschaft mbH Berlin sowie die örtlich zuständigen Ämter mitgewirkt.

Wichtig ist auch die Kenntnis der damaligen territorialen Gliederung: Neuruppin gehörte beispielsweise zum Wehrkreis III. Als Truppenübungsplätze im WK III wurden geführt:

Altengrabow, Döberitz, Zossen, Jüterbog. Neuruppin wurde nur als Standortübungsplatz (StoÜP) geführt. Für den Autor erstaunlich war, dass in der einzigen nach Orten gegliederten Kartei Neuruppin, Alt Ruppin, Ruppin (als Kreis) überhaupt nicht enthalten sind. Das gilt nicht nur für Freiburg, sondern auch für die inzwischen auch zugängigen Außenstelle in Potsdam (unterstand der NVA). Das bedeutet höchstwahrscheinlich, dass die Unterlagen durch Kriegseinwirkungen (s.o.) verloren gegangen sind. An den folgenden Beispielen soll Inhalt und Aussagefähigkeit der Archivalien gezeigt werden. Die Auswahl wurde so getroffen, dass sie sich auf militärische Liegenschaften des WK III, also das Land Brandenburg, bezieht. Das Oberkommando der Wehrmacht weist per l.10.1936 das vom Heer in Anspruch genommene Gelände wie folgt aus:
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Interessant ist auch das Schreiben des Regierungspräsidenten der Provinz Brandenburg zu den Planungen der Wehrmacht bezüglich Groß-Glienicke an die Reichsstelle für Raumordnung vom 12.8.1937, aus dem hier auszugsweise zitiert wird:

"Zu der Planung der Wehrmacht in Gross-Glienicke berichtet der Landrat des Kreises Osthavelland folgendes: Ich habe schon des öfferen meinen Standpunkt zu der Massierung militärischer Anlagen in meinem Kreise dahin präzisiert, dass ich die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichem bzw.  Siedlungsgelände für militärische Zwecke, insbesondere für Exerzierplätze, ausserordentlich bedauern muss. Abgesehen davon, dass land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen in starkem Umfange ihrem eigentlichen Zweck entzogen werden, wird vom Standpunkte der Planung aus die organische Siedlung verhindert, und es werden - fiskalisch betrachtet - durch die Steuerfreiheit dieser Flächen Gemeinden und Kreis letzten Endes finanzielle Schwierigkeiten erwachsen müssen. Ich kann selbstverständlich die militärische Notwendigkeit nicht übersehen, wollte aber nicht verfehlen, auch anlässlich dieses Falles meine recht "zivilen" Bedenken erneut zur Geltung zu bringen. ...

Ich bitte demnach dringend dafür einzutreten, dass die Kaserne, wenn das ganze Vorhaben unbedingt ausgeführt werden muss, dass sie wenigstens auf die westliche Seite der Chaussee nach Seeburg verlegt werde. Ich darf dazu noch bemerken, dass der Flugplatz Kladow - Gross-Glienicke, wie mir mitgeteilt wurde, noch vergrössert wird und ein mir noch nicht genau bekannter Teil des Waldes östlich der Reichsfernstrasse Nr. 2 in Anspruch genommen werden soll, und dass ferner beabsichtigt ist, allerdings auf Berliner Gebiet - einen grösseren Übungsplatz unmittelbar südlich der "Wochenend-West-Terraingemeinschaft" anzulegen. Es wird hiernach in der ganzen Region nächstens kein Fleckchen Erde mehr geben, das nicht für militärische Zwecke in Anspruch genommen ist, so dass die Erholung suchende Grosstadtbevölkerung nirgendwo mehr einen ruhigen Platz finden kann. ... Ich kann im Interesse der Allgemeinheit nicht befürworten, dass die Kasernenlage östlich der Strasse Gross-Glienicke - Seeburg in den Wald gelegt wird. Ich möchte darauf verweisen, dass der neu vorgesehene Übungsplatz unmittelbar an den Truppenübungsplatz Döberitz anschliesst. Es möchte deshalb zu erwägen sein, ob es nicht den militärischen Belangen genügt, dass das neu aufzustellende Regiment ohne Inanspruchnahme weiteren Geländes diesen Platz zu Übungszwecken nutzen kann. ...

Ich schliesse mich im Einvernehmen mit der Landesplanungsgemeinschaft Brandenburg den Ausführungen des Regierungspräsidenten und des Landrates des Kreises Osthavelland an und bitte von dort aus auf die Wehrmachtsstellen entsprechend einwirken zu wollen." Geholfen hat dieser beherzt vorgetragene Standpunkt nicht. Die Wehrmachtsstellen haben sich durchgesetzt. Groß-Glienicke ist jetzt ein Konversionsobjekt, dem sich die Landesentwicklungs-Gesellschaft des Landes Brandenburg mbH besonders widmet.
Eine größere militärisch genutzte Liegenschaft (ca. 330 ha) ist die ehemalige Heeres-Munitionsanstalt (H.Ma.) Neuruppin, östlich von Alt Ruppin. Sie ging unmittelbar von der Wehrmacht auf die Rote Armee über und ist gegenwärtig noch von den Truppen der Westgruppen belegt (Freizug voraussichtlich 8/93). Aus einem geheimen Schreiben des Feldzeugkommandos III an den Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres geht die Personalstärke per 1.5.1940 hervor:
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Das sind im WK III über 36 % der im gesamten Reichsgebiet vom Heer belegten Fläche!

Wie der Vergleich mit anderen ausgewählten Munitionsanstalten zeigt, war die Neuruppiner offensichtlich eine der wichtigen Einrichtungen des WK III.  Im Rahmen der für unsere Region recht umfangreichen Aufgaben auf dem Gebiet der Konversion ehemals militärisch genutzter Liegenschaften sind die Archivalien des Militärarchivs nicht nur von historischem, sondern durchaus auch von aktuellem Wert.

Dr. Altmann

Mitteilungsblatt Nr. 3 - Januar 1993, Seiten 14 - 17
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