Stadtentwicklungsplanung in Neuruppin | |||||||
Neuruppin, am Westufer des Ruppiner Sees gelegen, ist Hauptstadt des Kreises Ruppin und zählt etwa 18.000 Einwohner. Die Stadt ist Sitz amtlicher Kreisbehörden, eines Amtsgerichtes, eines Landgerichtes mit 15Amtsgerichten, eines Hauptsteueramtes, eines Katasteramtes, eines Postamtes 1. Klasse, einer Wasserbauinspektion, einer Polizeischule, eines Finanzamtes und einer Reichsbanknebenstelle. Etwa 1,5 km von der Stadt entfernt liegt die zu ihr gehörende Provinzial-Irrenanstalt. Neuruppin ist Endstation der Paulinaue-Neuruppiner Eisenbahn (Bahnhof im Süden der Stadt) und Kreuzungspunkt der Kremmen-Wittstocker und der von Neustadt nach Herzbergführenden Kreisbahn (Bahnhof im Norden der Stadt). ... An höheren Schulen besitzt die Stadt ein städtisches Gymnasium, ein Lehrerseminar und ein Lyzeum. Wasserleitung, Gas und elektrisches Licht ist vorhanden. Zitiert aus dem Führer: "Neuruppin und die Ruppiner Schweiz" Buchdruckerei E. Buchbinder (H. Duske), Neuruppin 1924 | |||||||
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Mit der Wende, die sich in unserem Land seit 1989 vollzieht, setzte eine radikale Änderung in vielen Entscheidungsebenen ein. So stellt sich auch die Stadtplanung in einem gewandelten Umfeld dar. Zu DDR-Zeiten war sie streng dem zentralistischen System zum einen und planwirtschaftlichen Kriterien andererseits untergeordnet. Wichtige Beschlüsse wurden auf Bezirks- oder Staatsebene gefasst, ohne dass die Kommune in den Entscheidungsprozess einbezogen wurde. So wurden Standortentscheidungen willkürlich nach dem Prinzip der Planwirtschaft getroffen, denen sich dann die kommunalen Belange zu fügen hatten. So lassen sich beispielsweise die Ansiedlung des Großbetriebes VEB EPW und die damit verbundenen infrastrukturellen Nachfolgeinvestitionen (Stadterweiterungen zum Schaffen von Wohnraum u.ä.) dann auch eher aus zentralistischer Sicht als aus wirklich günstigen kommunalen Voraussetzungen begründen. Nach dem Zusammenbruch der zentralen Planwirtschaft sind die durch sie aufgebauten Strukturen zum großen Teil nicht mehr überlebensfähig. Dieser Umstand stellt heute eines der größten Probleme dar, denkt man z.B. allein an die mit dem Kollaps des VEB EPW verbundenen abgebauten Arbeitsplätze. Mit der Einführung des Baugesetzbuches am 03.10.1990 sieht die stadtplanerische Situation nach Anwendung einiger Zwischenregelungen nun endgültig anders aus. Die Kommunen haben als eines der höchsten demokratischen Güter die Planungshoheit über ihr Gemarkungsgebiet zurück erhalten. Das heißt, ausschließlich in den Gemeinden selbst wird entschieden und in den Gemeindevertretungen festgelegt, welche Entwicklung die Kommune nimmt. Sie wird in dem Flächennutzungsplan festgeschrieben, der sich allerdings in die Ziele der Landesplanung einfügen muss. Ableitend von ihm ist es dann möglich, über die Erarbeitung von detaillierteren Bebauungsplänen Baurecht für einzelne Vorhaben wie Gewerbeansiedlung oder Wohnungsbau zu schaffen. Planerisches Umfeld Die Stadt Neuruppin stellt als Kreisstadt des jetzigen Kreises und auch als die des zukünftigen Kreises Ostprignitz-Ruppin einen wesentlichen Siedlungsschwerpunkt im Nordwesten Brandenburgs dar. Zur Zeit leben hier 27.000 Einwohner. Durch die Amtsbildung hat Neuruppin die Verwaltung von weiteren 13 Gemeinden einschließlich der Stadt Alt Ruppin übernommen, wodurch sich die Einwohnerzahl auf rund 33.000 erhöht. Die Stadt selbst hat einen sehr großen Verflechtungsraum, er umfasst fast das gesamte jetzige Kreisgebiet. Der Verflechtungsraum in die angrenzenden Randbereiche der Nachbarkreise konnte noch nicht untersucht werden. Im Laufe seiner Geschichte war Neuruppin gekennzeichnet als Verwaltungssitz, als Garnisonsstadt; zu DDR-Zeiten wurde weiterhin der Versuch unternommen, durch Ansiedlung einiger Großbetriebe eine industrielle Entwicklung in Gang zu setzen. Die Funktion als Garnisonsstadt hat Neuruppin gänzlich verloren, und durch den Strukturwandel in der Wirtschaft ist auch die geplante industrielle Entwicklung stark beeinträchtigt. Die Entwicklungsplanung der Stadt vollzieht sich vor allem zwischen vier Spannungsfeldern, die planerisch mit- und gegeneinander abgewogen werden müssen. Es handelt sich hierbei um - die Rolle der Stadt in der Landes- und Regionalplanung Brandenburg, - die kulturhistorische Bedeutung der klassizistischen Stadtanlage und deren städtebauliche Ergänzung seit der Gründerzeit, - die Lage der Stadt in einem sensiblen Landschaftsraum und - das erhebliche Potential ehemals militärisch genutzter Flächen, die zum großen Teil brachliegen. Diese Spannungsfelder bedingen sich zum großen Teil gegenseitig, teilweise sind in einigen Potentialen die Problemlösungen für andere vorhanden. Diesem Gesichtspunkt trägt die Entwicklungsplanung Rechnung. Neuruppin in der Landesplanung Die Stadt nimmt in der brandenburgischen Landesplanung eine gewichtige Stelle ein. Neben der bereits im 1991 erlassenen Vorschaltgesetz zum Landesplanungsgesetz dargestellten Funktion als Mittelzentrum mit oberzentralen Teilfunktionen wurde Neuruppin mittlerweile darüber hinaus als ein regionales Entwicklungszentrum ausgewiesen. Mit der Ausweisung von 6 solcher regionalen Entwicklungszentren (Eberswalde-Finow, Frankfurt (Oder), Cottbus, Luckenwalde/Jüterbog, Brandenburg und Neuruppin) soll sichergestellt werden, dass ein Gegengewicht zum Berliner Ballungsraum geschaffen wird. Mit der Entwicklung eines Städtekranzes soll einerseits dem befürchteten Berliner "Speckgürtel" entgegengewirkt und andererseits den entlegeneren Landesregionen die Chance einer kräftigen Eigenentwicklung gegeben werden. Diese Funktion soll u.a. durch die Anbindung an ein Regionalbahnnetz gestärkt werden, z.Z. laufen intensive Planungen zum Ausbau der Regionalbahn Neuruppin - Berlin, die bei einer Fahrtgeschwindigkeit von ca. 160 km/h im 30-Minuten-Takt nach etwa 45 min. Fahrzeit den Lehrter Stadtbahnhof erreichen soll. Neuruppin als klassizistische Planungsidee Die Stadtplanung von Bernhard Matthias Brasch stellt in ihrer klaren Disziplin auch für heutige Ansätze einen Maßstab dar. An seine Grundzüge lehnten sich mehr oder weniger konsequent auch die nachfolgenden Stadterweiterungen an: 1. Erweiterungsring: Königstor, Friedrich-Franz- und Seekaserne, Paulinenauer Bahnhof, Gewerbegebiet am Fehrbelliner bzw. Königstor, Wohnbebauung am Bölkeanger, im Bereich Wall und Eisenbahnstraße sowie nördlich des Rheinsberger Tors 2. Erweiterungsring: vor allem Wohnbebauung des DDR-komplexen Wohnungsbaues, aber auch z.T. ungeordnete Bebauung jenseits des Eisenbahnringes (z.B. verl. Wilhelm-Pieck-Str., jetzt Zur Mesche) Die städtebauliche Figur dieser Entwicklungsringe wurde in den jeweiligen Planungen zwar formuliert, jedoch selten konsequent in ihrer Gesamtheit realisiert. Die Umsetzung wurde durch die Weltkriege, die Weltwirtschaftskrise und die wirtschaftlichen Probleme in DDR-Zeiten behindert. In beiden Entwicklungsringen stellen sich jedoch erhebliche Verdichtungspotentiale dar. | |||||||
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Neuruppin im Landschaftsraum Die Stadt Neuruppin grenzt direkt an das Landschaftsschutzgebiet "Fürstenberg, Rheinsberg, Neuruppin Wald- und Seengebiet". Der Ruppiner See ist in seiner Gesamtheit einschl. der Uferzonen Bestandteil dieses Schutzgebietes. Diesem hohen Anspruch ist in der Flächennutzungsplanung der Stadt Rechnung zu tragen. Darüber hinaus ist die Rhinseenkette als "Ruppiner Schweiz" ein erhebliches Freizeit- und Tourismuspotential. Daher sind die Belange der Landschaftsplanung in der Entwicklungsplanung der Stadt als sehr bedeutsam einzuschätzen. Hierbei ist sehr wichtig, dass durch die städtebauliche Entwicklung der Stadt zum einen der Verbrauch der Natur und Landschaft auf ein Mindestmaß begrenzt bleibt und zum anderen die gestalterische Verbindung Stadt- und offener Landschaftsraum als eine Einheit ausgebildet wird. So kommt es vor allem in sehr vielen Bereichen an der Stadtkante darauf an, diesen Übergang in Form von Grünzonen, Vernetzungen und anderen Formen zu gestalten. | |||||||
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Neuruppin als Militärstadt Seit der Zeit des Großen Kurfürsten war Neuruppin fast ununterbrochen Garnisonsstadt. Diese Tatsache wurde vor allem während der Stationierung der sowjetischen Truppen durch eine unermessliche Inanspruchnahme von Gebäuden, Liegenschaften und Landschaftsraum geprägt. Der durch den Abzug der Russen eingetretene Leerstand bzw. das Brachfallen stellt ein Spezialproblem der Stadtplanung dar. Mit diesen Gebäuden und Flächen verbinden sich zwar enorme städtebauliche und funktionelle Potentiale, die aber durch erhöhten, z.T. enormen Anfall von Altlasten und planerisch Z.T. nicht zu nutzender geographischer Lage oft nur sehr schwierig zu entwickeln sind. (siehe Abb. 2: Ehemalige Militärstandorte in Neuruppin) | |||||||
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Städtebauliche Leitlinien Die städtebaulichen Leitlinien sind im Rahmenplan der Stadt Neuruppin dargestellt. Dieser Plan ist ein informelles Planungsinstrument, das mit der Landesplanung abgestimmt und durch die Stadtverordneten-Versammlung beschlossen wurde. Er ist die Grundlage für die weitere Stadtentwicklung und wird in den Flächennutzungsplan überführt. Es kann davon ausgegangen werden, dass innerhalb des z.Z. besiedelten Stadtgrundrisses Verdichtungspotential vorhanden ist, so dass die Entwicklung der Stadt ohne großflächige Inanspruchnahme von weiterem Natur- und Landschaftsraum erfolgen kann. Diese Verdichtungspotentiale befinden sich vor allem in den bereits erläuterten Entwicklungsringen. Sowohl in den beiden ehem. Gewerbegebieten (Königstor- und Seetorviertel) als auch in den Kasernenflächen um den Paulinenauer Bahnhof entstehen durch den überwiegenden Wegfall bzw. die teilweise Verlagerung der ehemaligen gewerblichen und militärischen Nutzungen hochinteressante altstadtnahe, am Ruppiner See gelegene Flächen, die einer hochwertigen Nutzung zugeführt werden können. (Siehe Abb. 3) Diese Flächen, die bei ihrer Besiedlung vor etwa 100 Jahren "weit vor den Toren" der Stadt störende Funktionen aufnehmen mussten, sind mittlerweile von der Stadt eingeschlossen. Mit der Entwicklung dieser Areale soll die Stadt weiträumig zum See geöffnet werden. Der z.Z. einzige Zugang zum See am Bollwerk wird durch diese Planung zu einer durchgängigen Promenade zwischen den Feuchtwiesen vor dem Krankenhaus und dem Seedamm mit Fortsetzungsmöglichkeiten über den Stadtpark nach Alt Ruppin. In diesem Bereich ist vorgesehen, neben Wohnbebauung vor allem Vorhaben des Gastronomie- und Hotelgewerbes und Freizeit- und nicht störende Dienstleistungs-Einrichtungen anzusiedeln. Der Bereich der monumentalen Kasernenbauten wird öffentliche Verwaltungen von Stadt, Land und Bund aufnehmen. Somit ist eine Nachnutzung gesichert. Weiterhin soll in der Seekaserne ein Schulzentrum der Stadt entstehen. Um zu konkreten Aussagen über die mögliche Bebauung zu gelangen, sind z.Z. mehrere Planungen in Arbeit. So wurde über ein Gutachterverfahren der Standort des Arbeitsamtes in diesem Bereich geklärt. Ein internationaler, europaoffener Wettbewerb untersucht die Möglichkeiten, Wohngebäude zu errichten. Weitere Verdichtungsmöglichkeiten stellen sich im Vor- und Umfeld des Hauptbahnhofes dar. Hier blieb die geplante Entwicklung in den 20er Jahren stecken. Vor dem Gesichtspunkt der Aufwertung, die der Bahnhof durch die Regionalbahn erhält, besteht hier die Möglichkeit verdichteten Wohnungsbaus auf der Grundlage der Planungsstrukturen der 20er Jahre. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass geplant ist, am Bahnhof alle öffentlichen Personennahverkehrsmittel miteinander zu verknüpfen, so dass auch hierdurch eine Aufwertung erfolgt. Daran anknüpfend befindet sich jenseits der Bahnanlagen als Bestandteil des zweiten Entwicklungsringes das mittlerweile als "Weststadt" bezeichnete Gebiet. Auch hier sollen z.Z. brach liegende bzw. untergenutzte Flächen zur städtebaulichen Verdichtung und Abrundung genutzt werden. Sie sollen damit ihrer z.Z. ungeordneten "Stadtrandlage " entrissen werden und zu einer bewusst gestalteten Stadtkante entwickelt werden. Damit soll Neuruppin neben der attraktiven "Schokoladenseite" am See auch eine ebenso interessante wie selbstbewusste "Landseite" erhalten. Ein wesentlicher Bestandteil der dazu laufenden Planungen ist die Entlastungsstraße, die beginnend als Verlängerung der Heinrich-Rau-Straße die Stadtanlage westlich umfährt, dabei den Flugplatz und die Wittstocker Allee quert und hinter dem Friedhof auf die Alt Ruppiner Allee stößt. Damit ist die Weststadtverkehrstechnisch hervorragend erschlossen, denn neben der Entlastungsstraße verweise ich auf das zuvor beschriebene Bahnhofsgebiet. Sie ist damit gut geeignet, verkehrsintensive Nutzungen wie große Verwaltungen u.a. aufzunehmen. Die Kreisverwaltung des Kreises Ostprignitz-Ruppin hat hier ihren Sitz. Aber daneben soll das Gebiet auch für den Wohnungsbau genutzt werden; im Flugplatzbereich befindet sich ja bereits ein erhebliches, z.Z. leerstehendes Wohnungspotential. Der Flugplatz selbst wird sich wohl aufgrund der zu erwartenden Lärmemission nicht zivil nachnutzen lassen. Dagegen steht eine zivile Nachnutzung der Panzerkaserne kurz bevor. Seit 1991 sind hier Planungen, gefördert von EG und Land, erfolgt, die eine Nutzung als Technologiezentrum vorsehen. Zusätzlich ist der Kreis dabei, ein Oberstufenzentrum zu entwickeln. Mit dem Land sind Gespräche im Gange, um zu erreichen, dass als Ergänzung auch eine Fachhochschule eingerichtet wird. Die Entscheidung hierüber steht jedoch noch aus. (Siehe Abb. 3: - Städtebauliches Leitbild der Stadt Neuruppin) | |||||||
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Aktuelle Planungen Neben den in den städtebaulichen Leitlinien dargestellten mittel- und langfristigen Vorhaben wurden, dem akuten Handlungsdruck geschuldet, einige Planungen zum Schaffen von Wohnraum und Gewerbeflächen kurzfristig durchgeführt. Hierbei handeltres sich vor allem um: 1. Wohngebiet Wuthenower Landstraße. Hier wird auf ca. 13,5 ha Platz für etwa 210 Wohnungen geschaffen. Die Erschließungsarbeiten hierfür sind schon in vollem Gange. 2. Gewerbe- und Industriegebiet Treskow. Es entstehen auf ca. 70 ha Betriebe, die etwa 1500 Arbeitsplätze schaffen werden. Die Erschließungsarbeiten sind zum großen Teil abgeschlossen. Da auf Investorenseite eine starke Nachfrage am Standort Neuruppin besteht, wird die Erweiterung - Treskow II geplant mit nochmals ca. 50 ha Gewerbefläche. 3. Wohngebiet Grüner Weg/Keglitz. Auf ca. 70 ha können etwa 360 Wohnungen entstehen. Weiterhin soll eine Verdichtung mit Versorgungs- und Dienstleistungs-Einrichtungen erfolgen. In Teilbereichen wird schon gebaut; im gesonderten Gebiet wird in Abschnitten weiter Baurecht geschaffen. 4. Eichendorffsiedlung. Es handelt sich hier um einen zum Teil bisher von Russen genutzten Wohnbereich; auch hier werden Wohnungen entstehen. Besonderer Wert wird hierbei auf den Erhalt des vorhandenen Feuchtbiotops gelegt. Ein Sondergebiet zum Errichten eines großflächigen Einzelhandels ist vorgesehen. Damit kann dann die nördlichen Region verkehrsgünstiger versorgt werden, denn durch diesen Bereich verläuft die bereits erwähnte Entlastungsstraße. | |||||||
Modellstadt "Umweltfreundlicher Verkehr" Unter diesem Titel wurde Neuruppin in ein Förderprogramm aufgenommen, durch das mit städtebaulichen Mitteln eine Verkehrsberuhigung erreicht werden soll. Die erste Phase der Planung wurde nach umfangreicher Analyse abgeschlossen. Es konnte festgestellt werden, dass der überwiegende Teil des Verkehrs, unter dem die Stadt z.Z. leidet, sogenannter Ziel- und Quellverkehr ist, d.h. überwiegend in der Stadt selbst produziert wird. Dem soll nun mit einem langfristigen Maßnahmen-Programm begegnet werden. So werden alternative Verkehrsarten zum Pkw wie Stadtbus, Fahrrad und Fußgänger im Altstadtgebiet bevorzugt werden. Dem motorisierten Durchgangsverkehr muss eine attraktive Alternative zur Altstadt angeboten werden. Das wird nach ihrer Sanierung die jetzige B 167 sein, später die Entlastungsstraße. An geeigneten Stellen werde Park- and Ride-Plätze eingerichtet, ein Pkw-Befahren der Altstadt zu minimieren. Insgesamt soll eine Zonierung der Verkehrsbelastung erreicht werden, indem der Verkehr an die Stelle seine Erzeugers gelenkt wird, ohne dabei die Wohn- und Lebensqualität der Wohnbevölkerung zu mindern. Zu beachten ist hierbei, dass auch durch diese Wohnbevölkerung selbst Verkehr erzeugt wird. Es soll durch die erwähnte Bevorzugung alternativen Verkehrsarten und Standortwahl stark frequentierter Einrichtungen Einfluss genommen werden, dass in der Stadt auf das Auto verzichtet wird. Dieses Thema weiter zu vertiefen würde jedoch den gesteckten Rahmen sprengen, ggf. ist in einer folgenden Publikation hierzu Gelegenheit. Schlussbemerkung Die Stadt Neuruppin stellt in Brandenburg, ja in ganz Deutschland, aufgrund ihrer kulturhistorischen Bedeutung und ihrer Lage im herrlichen Landschaftsraum ein Kleinod dar. Es gilt diese Kleinod in seiner jetzigen Form zu erhalten und bei allen Ergänzungen, Zusätzen und Veränderungen sich der hohen gestalterischen Dimension des Vorhandenen bewusst zu sein. Schnelle, sich einem modischen Zeitgeschmack anpassende Veränderungen sind da fehl Platz. Neuruppin hat beim kunst- und kulturhistorischen Fachpublikum einen Namen; es kommt nun darauf an, diesen Namen auch in breitere Teile der Bevölkerung zu tragen. Dazu sind alle Voraussetzungen vorhanden; es wird uns jedoch nur gelingen, wenn sich breite Teile des städtischen Gemeinwesens dieser Aufgabe stellen. Arne Krohn - Baudezernent Mitteilungsblatt Nr. 4 -August 1993, Seiten 1 - 11 | |||||||